AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Fa. H.U. Scheulen GmbH & Co. KG
Umsatzsteuer ID Nr.: DE 120 82 33 85

§1 Ausschließliche Geltung der Bedingungen

Unseren sämtlichen Angeboten liegen unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen zugrunde. Unsere Angebote sind freibleibend in dem Sinne, daß ein Vertrag erst zustandekommt, wenn wir die Bestellung annehmen. Dies kann auch durch Lieferung und Rechnungslegung erfolgen. Wir nehmen Bestellungen ausschließlich zu diesen Bedingungen entgegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers oder von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende Vorschriften des Bestellers oder Abreden sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.

§2 Rücktrittsvorbehalt

Wir haben das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn seine Erfüllung auf technische oder kaufmännische Schwierigkeiten stößt, die unüberwindbar sind oder deren Überwindung einen im Vergleich zum Wert der zu liefernden Ware unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde, oder wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen.

§3 Preise

Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise in Euro. Die im Katalog/Online-Shop/Bestellblatt aufgeführten Preise verstehen sich im Inlandsgeschäft zuzüglich Mehrwertsteuer. Einige Artikel sind als netto Artikel ausgewiesen – das heißt sie sind nicht rabattfähig. Mengenabhängige Preise sind grundsätzlich nicht rabattfähig – unser EDV-System ermittelt immer den für den Kunden günstigeren Preis unter Berücksichtigung der Kondition und des Einzelpreises.

§4 Versand - Verpackungskosten

Für Aufträge gelten folgende Versandrichtlinien (auf Messen gelten gesonderte Konditionen):
4.1 Versand Inland: Erhalten wir keine besondere Versandvorschrift, versenden wir die Ware auf dem nach unserem Ermessen günstigsten Versandweg unter Berücksichtigung der Bruchempfindlichkeit der Ware. Es gibt keinen Mindestbestellwert. Lieferungen unter 600 Euro netto erfolgen frei inländischem Empfänger unter Weiterberechnung pauschaler Frachtkosten nach folgendem Schema.

Neue Frachtkosten ab 01.01.2024 (es gilt das Datum der Auftragserteilung) sind in der Tabelle in Klammern & fett markiert.

PLZ GebietHalbpaletteEuropalette
4xxxx, 5xxxx 32,50 € netto (35,50 €) 44,50 € netto (49,50€)
3xxxx, 6xxxx 37,50 € netto (39,90 €) 49,50 € netto (59,50 €)
Sonstige 42,50 € netto (46,50 €) 54,50 € netto (67,50 €)

Anlieferung mit eigenem Fuhrpark.  24,90 Euro netto pro Halbpalette bzw. Europalette.

Paketversand (nur wenn die Bruchempfindlichkeit der Ware dies zulässt ) 11,90 Euro netto pro Paket (Porto- und Verpackungskosten) (ab 01.01.2024 Erhöhung auf 12,90 €)

Ab 600 Euro netto Warenwert erfolgt die Lieferung frei inländischem Empfänger

4.2 a. Versand Ausland Nachbarländer. Der Mindestauftrag beträgt 600 € netto. Die Anlieferung erfolgt frei Empfänger unter Weiterberechnung folgender Frachtpauschalen (ab 01.03.2023)

Änderungen ab 01.01.2022 sh. unten fett markiert  & in Klammern)

LandPauschale
Niederlande, Belgien

10% vom netto Warenwert, mindestens jedoch 60 € pro Lieferung

12% vom netto Warenwert, mindestens jedoch 75 € pro Lieferung (ab 01.01.2024)

Luxemburg

15% vom netto Warenwert, mindestens jedoch 90 € pro Lieferung

17% vom netto Warenwert, mindestens jedoch 105 € pro Lieferung (ab 01.01.2024)

Österreich, Schweiz

15% vom netto Warenwert, mindestens jedoch 90 € pro Lieferung

17% vom netto Warenwert, mindestens jedoch 105 € pro Lieferung (ab 01.01.2024)

Frankreich, Italien, Polen, Tschechien

Ungarn, Dänemark

20% vom netto Warenwert, mindestens jedoch 120 € pro Lieferung (150€ ab 01.01.2024)
Spanien 20% vom netto Warenwert, mindestens jedoch 120 € pro Lieferung (150€ ab 01.01.2024)

Die Lieferungen in das Ausland werden per 100% Vorkasse berechnet

4.2 b. Versand Ausland übrige Länder. Der Mindestauftrag beträgt 600 Euro netto. Ab 600 Euro netto Warenwert erfolgt die Lieferung frei deutsche Bundesgrenze. Die Frachtkosten ab Bundesgrenze bis Empfänger werden individuell bei namhaften Spediteuren angefragt und an den Auftraggeber berechnet. Die Entfernung des Auftraggebers per Luftlinie zur Grenze ist nicht zwingend maßgeblich für die anteiligen Frachtkosten, da Fahrstrecken der Spediteure je nach Lage der Distributions- und Verteilläger und Tourenplanung stark variieren können. Die Lieferungen in das Ausland werden per 100% Vorkasse berechnet

4.3  (Entfällt ab 01.01.2020)

4.4 Die Lieferung erfolgt verpackungskostenfrei, es sei denn, wir verwenden zur Sicherheit der Ware als Verpackung Pappcontainer und/oder Halbpaletten; Pappcontainer und Halbpaletten werden zum Selbstkostenpreis berechnet.(Ganzer Pappcontainer 12,- € netto / Halber Pappcontainer 6,- € netto / Halbpalette 6,- € netto)

Bei Lieferung auf Europaletten erfolgt Palettentausch. Nicht getauschte Paletten berechnen wir pauschal mit mit 17,50 € netto.

4.5 LKW Maut
Die Kosten der LKW-Mautgebüren werden pauschal netto weiterberechnet:

(Änderung ab 01.01.2024 sh. unten fett markiert & in Klammern)

PLZ GebietHalbpaletteEuropalette
4xxxx, 5xxxx 1,- € (1,50 €) 2,- €  (3,- €)
3xxxx, 6xxxx 2,- €  (3,- €) 4,- €  (6,- €)
Sonstige 3,- €  (4,50 €) 6,- €  (9,- €)

Auch Anlieferung mit eigenem Fuhrpark ist ab 01.10.2015 mautpflichtig. Auf Erreichbarkeit des Auftraggebers über mautfreie Strecken kann der Auftragnehmer bei der Disposition der Fahrzeuge aus logistischen Gründen keine Rücksicht nehmen. 4.6 Für die Inseln an Nord- und Ostsee wird ein Inselzuschlag zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.6 Avisierung:

Für das telefonische Avis durch die Spedition stellen wir 12,50 Euro in Rechnung. Das Email-Avis via Spedition ist kostenfrei, sofern wir eine gültige Email-Adresse erhalten.

§5 Teillieferung

Wir sind berechtigt, Teillieferungen in wirtschaftlich angemessenen Größen zu liefern und jede Teillieferung für sich zu berechnen. Jede Teillieferung gilt als gesondertes Geschäft für sich.

§6 Lieferfrist

6.1 Lieferzeiten gelten nur als annähernd vereinbart.

6.2 Verzögert sich die Lieferfrist durch Umstände, die außerhalb unseres persönlichen Einflußbereichs liegen, insbesondere durch höhere Gewalt, Epedemien, behördliche Eingriffe, Arbeitskampfmaßnahmen, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Produktionsstörungen und Sonderwünsche des Bestellers o.ä., verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Das gilt auch für Verzögerungen, die dadurch eintreten, daß wir ohne eigenes Verschulden selbst nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert werden. Eine Behinderung, welche die Dauer von vier Monaten überschreitet und deren Ende nicht abzusehen ist, berechtigt den Besteller und uns, vom Vertrag zurückzutreten soweit er infolge der Behinderung von uns nicht erfüllt werden kann.

6.3 Befinden wir uns mit einer Lieferung in Verzug, darf der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat und nicht innerhalb dieser Nachfrist die Ware, oder falls sie nicht versandt werden kann oder soll, die Anzeige über eine Auslieferungs- bereitschaft abgesandt worden ist.

6.4 Aus der Überschreitung der Lieferfrist oder aus dem Lieferverzug kann der Besteller keinerlei Schadensersatzansprüche gegen uns herleiten, es sei denn, daß die Fristüberschreitung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

§7 Mängelhaftung

7.1 Alle Abbildungen unserer Kataloge gelten als Typenmuster, die nur den ungefähren Ausfall der Ware veranschaulichen. § 494 BGB ist ausgeschlossen.

7.2 Da die Artikel teilweise in Handarbeit hergestellt werden, sind Schwankungen und Abweichungen in Erscheinungsbild und Ausfall der Ware unvermeidlich. Daher liegt der Toleranzbereich hinsichtlich Qualität, Farbe, Warenauszeichnung, Form, Verpackung, Ausrüstung, Verwendbarkeit usw. außerhalb der üblichen Normen.

7.3 Etwaige Mängel der gelieferten Ware hat der Besteller uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige- frist beträgt für Mängel, die bei der nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlichen Untersuchungen erkannt werden können, längstens 14 Tage, für andere Mängel längstens vier Wochen ab Eintreffen der Ware beim Besteller. Versäumt der Besteller die unverzügliche oder fristgerechte Anzeige eines Mangels oder wird die Ware, nachdem der Mangel entdeckt worden ist oder hätte entdeckt werden können, verändert, verliert der Besteller alle Gewährleistungsrechte.

7.4 Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.

7.5 Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Anzeige begründet ist, hat der Besitzer mit uns abzustimmen, ob die beanstandete Ware auf unsere Kosten zurückzusenden ist oder vernichtet werden kann. Wir liefern in einem solchen Fall fehlerfreie Ersatzware, dies jedoch, wenn wir die Rücksendung der beanstandeten Ware verlangt haben, erst nach deren Eingang bei uns. Anstelle der Ersatzlieferung können wir die mangelhafte Ware auch nachbessern oder den Kaufpreis mindern. Erfolgt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung durch uns nicht innerhalb von sechs Wochen, kann der Besteller auf Minderung des Kaufpreises oder Wandlung des Vertrages bestehen. Weitergehende, als die hier bestimmten Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, solche für Mängelfolgen und wegen Verletzung der Ersatzlieferungs- oder Nachbesserungspflicht eingeschlossen, stehen dem Besteller nicht zu, es sei denn, daß der Mangel der Ware oder die Verletzung unserer Gewährleistungspflicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

7.6 Rücksendungen sind grundsätzlich mit uns abzusprechen. Ware, die vom Kunden bereits ausgezeichnet wurde, oder solche, die nicht mehr in diesem Zustand zu verkaufen ist, wird grundsätzlich nicht erstattet. Unbegründete Rücksendungen werden auf Kosten des Kunden zurückgesandt.

7.7 Die Rückgabe oder der Austausch von Artikeln aufgrund von „Nichtgefallen“ ist ausgeschlossen. Leichte Abweichungen des Produkts von der Abbildung in Katalogen, Angeboten, Printmedien oder unserem Internetauftritt sind kein Mangel. Siehe auch Punkt 7.2

§8 Haftung für Produktgefahren

Entsteht ein Schaden aus einer der gelieferten Ware anhaftende Gefahr, mag diese Gefahr auf einem Mangel der Ware beruhen oder mit ihrem vertragsgemäßen Zustand verbunden sein, oder entsteht ein Schaden dadurch, daß vor dieser Gefahr nicht, oder nicht ausreichend gewarnt worden ist, kann der Geschädigte einen sich daraus für ihn etwa ergebenden Schadenersatzanspruch nicht gegen uns geltend machen, es sei denn, daß unsere Geschäftsleitung oder einer unserer Mitarbeiter den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht hat.

§9 Rechnung – Zahlung

9.1 Wir erteilen Rechnung, sobald die bestellte Ware versandt worden ist.

9.2 9.2 Die Zahlung erfolgt bei erteilter SEPA Lastschrift innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Alternativ wird per Vorkasse, bar oder per EC bezahlt.

9.3 Zahlungen sind nur direkt an uns zu leisten. Zielüberschreitungen verpflichten zur Entrichtung von Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz, bei Inanspruchnahme von Bankkredit zur Entrichtung der bankmäßigen Zinsen. Darüber hinaus bewirkt Ziel- überschreitung die sofortige Fälligkeit und Verzug bezüglich aller anderen offenen und an sich noch nicht fälligen Rechnungen.

9.4 Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen, können wir nach unserer Wahl Vorauskasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Das gleiche gilt, wenn der Besteller einer ihm uns gegenüber obliegenden Zahlungspflicht nicht bei Fälligkeit nachkommt. Tritt einer dieser Fälle ein, werden zugleich unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller, auch aus anderen Geschäften, sofort fällig es sei denn, es ist mit dem Kunden etwas anderes vereinbart.

9.5 Der Verkäufer behält sich vor, bei Neuabschlüssen eine Lieferung gegen Vorkasse  vorzunehmen.

9.6 Bei Lieferungen von Waren in das europäische Ausland handelt es sich um innergemeinschaftliche Lieferungen
die nach deutschem Steuerrecht umsatzsteuerfrei sind.
Unsere Kunden sind verpflichtet, auf Verlangen und nach unseren Vorgaben, die den Anforderungen des §17a
Umsatzsteuerdurchführungsverordnung in seiner jeweils geltenden Fassung, erstellte Gelangensbestätigung,
mit der bestätigt wird, dass der Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist, auszufüllen.
 
Die Gelangensbestätigung ist nach Ende des Transport/ nach Erhalt der Ware innerhalb von zwei Wochen bzw.
innerhalb der gesetzten Frist uns zurückzusenden bzw. an folgende E-Mail Adresse: scheulen@scheulen.de zu mailen.
Sollte die Gelangensbestätigung nicht fristgerecht eingehen, wird der Umsatz steuerpflichtig und die Umsatzsteuer in
Höhe von 7/19% wird nachberechnet. Den Vordruck „Gelangensbestätigung“ erhalten Sie von uns zeitnah zur Lieferung.

§10 Eigentumsvorbehalt

10.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

§11 Erfüllungsort – Gerichtsstand – Anwendbares Recht

11.1 Erfüllungsort ist Mönchengladbach.

11.2 Ausschließlicher Gerichtsort für alle Streitigkeiten über den und aus dem Vertrag ist Mönchengladbach-Rheydt (AG Mönchengladbach-Rheydt).

11.3 Bei Auslandsgeschäften unterliegt das ganze Vertragsverhältnis, soweit nicht zwingend eine andere Rechtsordnung eingreift, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kauf- verträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

§12 Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- bedingungen, gleich aus welchem Grunde, unwirksam sein oder werden, so bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. §13 Muster Die Muster sind Eigenentwicklungen unserer Firma und unser geistiges Eigentum. Nachahmungen sind rechtswidrig. Weiterleitung an Dritte, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist in jedem Fall untersagt. Die Muster bleiben auch physisch unser Eigentum. Gültigkeit In andere Sprachen als Deutsch übersetzte Versionen dienen rein der Information und haben keinen rechtlich bindenden Charakter. Für Übersetzungsfehler wird keine Haftung übernommen.

 

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